Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchSiMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchSiMeistPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SchSiMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 2 SchSiMeistPrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... 3 Nr. 1 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen gemäß § 4 zu prüfen. (5) Im Prüfungsteil nach Absatz 3 Nr. 2 ist schriftlich und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 12 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
... 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1" durch die Wörter „den §§ 2 bis 4 " ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/585/v7446.htm