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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2023 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV k.a.Abk.)
V. v. 22.09.1970 BGBl. I S. 1334; aufgehoben durch § 7 V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 152
Geltung ab 26.09.1970; FNA: 4141-13 Gliederung des Jahresabschlusses
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Geltung ab 26.09.1970; FNA: 4141-13 Gliederung des Jahresabschlusses
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§ 3
§ 2 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) ist erstmals auf Jahresabschlüsse für ein Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2015 beginnt. Auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2016 beginnen, bleibt § 2 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung anwendbar.
Text in der Fassung des Artikels 8 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) G. v. 17. Juli 2015 BGBl. I S. 1245 m.W.v. 23. Juli 2015
Frühere Fassungen von § 3 Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.07.2015 | Artikel 8 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1245 |
aktuell vorher | 29.05.2009 | Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102 |
aktuell | vor 29.05.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 JAbschlWUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JAbschlWUV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... „B. III. Anteile an verbundenen Unternehmen". 2. Dem § 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Das Formblatt gemäß ...
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... „elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers" ersetzt. 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 § 2 in der Fassung des ... ersetzt. 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 § 2 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 ...
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