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Änderungen an Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.07.2023(Aufhebung)§ 7 Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)
vom 14. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 152)
 01.08.2022Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2a, § 4
Artikel 23 Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338)
 12.08.2021§ 2bArtikel 25 Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311)
 01.12.2020§ 1Artikel 15 Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187)
 23.07.2015Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 2, § 2a, § 3
Artikel 8 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245)
 29.05.2009Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2a, § 3, § 5, Anlage
Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)
V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 152

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.