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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
Artikel 8 - Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze (BRAO/PatAnwOuaÄndG k.a.Abk.)
G. v. 31.08.1998 BGBl. I S. 2600; aufgehoben durch Artikel 44 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 01.03.1999; FNA: 303-8/2 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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Geltung ab 01.03.1999; FNA: 303-8/2 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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Artikel 8 Übergangsvorschriften
Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes in das Handelsregister eingetragene Rechtsanwalts- oder Patentanwaltsgesellschaften mit beschränkter Haftung dürfen ihre Tätigkeit unter der bestehenden Firma bis zum 1. September 1999 fortsetzen. Gesellschaften, die bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt ihre Zulassung beantragt haben, können bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über ihren Antrag ohne Zulassung weiter tätig bleiben.
(2) Sonstige berufliche Zusammenschlüsse, die die Bezeichnung "Rechtsanwaltsgesellschaft" oder "Patentanwaltsgesellschaft" bei Inkrafttreten dieses Gesetzes in ihrem Namen führen, dürfen diese Bezeichnung weiterverwenden. Nach Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfen sie eine solche Bezeichnung nur noch weiterführen, wenn sie ihrem Namen einen Hinweis auf die Rechtsform hinzufügen.
Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BRAO/PatAnwOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BRAO/PatAnwOuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 44 1. BMJBBG Auflösung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und anderer Gesetze
... Der Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und ...
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