interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
V. v. 01.10.2019 BGBl. I S. 1410
Artikel 1 BOStrabÄndV ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: Die Angabe zu § 61 wird wie folgt gefasst: „§ 61 Aufsicht über den Bau von ... geändert: Die Angabe zu § 61 wird wie folgt gefasst: „ § 61 Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen und Fahrzeugen". 2. Dem § 2 ... wie folgt gefasst: „2. Energieversorgungsanlagen 4 Jahre,". 13. § 61 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden die Wörter ...
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2938
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