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Zitierungen von § 62 BOStrab
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 62 BOStrab verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BOStrab selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 60 BOStrab Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen (vom 23.12.2016)
... Mit dem Bau von Betriebsanlagen, die nach § 62 Absatz 1 einer Inbetriebnahmegenehmigung bedürfen, darf erst begonnen werden, wenn die ... Anlagen), gelten die Absätze 1 bis 9 über das Verfahren sowie die §§ 61 und 62 über die Aufsicht über den Bau von Betriebsanlagen und die Inbetriebnahmegenehmigung ...
§ 63 BOStrab Ordnungswidrigkeiten (vom 23.12.2016)
... 1, mit dem Bau von Betriebsanlagen oder sonstigen Anlagen beginnt, 3. entgegen § 62 Absatz 1 Satz 1 eine Betriebsanlage oder ein Fahrzeug in Betrieb nimmt. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
V. v. 01.10.2019 BGBl. I S. 1410
Artikel 1 BOStrabÄndV
... „bei Fahrzeugen auf das erste Fahrzeug einer Serie," eingefügt. 14. In § 62 Absatz 7 werden die Wörter „darf die Betriebsanlage oder das erste Fahrzeug einer Serie" ...
Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 16.12.2016 BGBl. I S. 2938
Artikel 1 BOStrabuaÄndV Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... Wörter „oder betriebsstörende" eingefügt. d) In der § 62 betreffenden Zeile wird das Wort „Abnahme" durch die Wörter ... aa) Nach dem Wort „Betriebsanlagen" werden die Wörter „, die nach § 62 Absatz 1 einer Inbetriebnahmegenehmigung bedürfen," eingefügt. bb) ... die Wörter „oder Fertigungsstelle" eingefügt. 50. § 62 wird wie folgt gefasst: „§ 62 Inbetriebnahmegenehmigung für ... eingefügt. 50. § 62 wird wie folgt gefasst: „§ 62 Inbetriebnahmegenehmigung für Betriebsanlagen und Fahrzeuge (1) Neue oder ... a) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. entgegen § 62 Absatz 1 Satz 1 eine Betriebsanlage oder ein Fahrzeug in Betrieb nimmt." b) ...
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