Eingangsformel - Lebensmittelspezialitätenverordnung (LSpV)

V. v. 21.12.1993 BGBl. I S. 2428; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 31.12.1993; FNA: 2125-42-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Lebensmittelspezialitätengesetzes vom 29. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1814) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Wirtschaft:



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