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§ 3 - Lebensmittelspezialitätenverordnung (LSpV)

V. v. 21.12.1993 BGBl. I S. 2428; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 31.12.1993; FNA: 2125-42-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 3 Einspruchsverfahren



(1) Ein Einspruch nach Artikel 61 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024) in der jeweils geltenden Fassung ist unter Verwendung des in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 vorgegebenen Musters bei der Bundesanstalt einzureichen.

(2) Fordert die Europäische Kommission wegen eines Einspruches nach Absatz 1 zur Einigung mit einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Artikel 61 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143 auf, so ist der betreffende Einspruchsführer durch die Bundesanstalt angemessen zu beteiligen.

(3) Absatz 2 gilt im Falle eines nach § 1 Abs. 1 gestellten und an die Europäische Kommission weitergeleiteten Antrages für den Antragsteller entsprechend, wenn gegen seinen Antrag ein Einspruch eingelegt worden ist.





 

Frühere Fassungen von § 3 LSpV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.06.2024Artikel 8 Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
vom 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
aktuell vorher 05.02.2016Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
vom 27.01.2016 BGBl. I S. 157
aktuell vorher 22.12.2011Artikel 9 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
vom 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
aktuellvor 22.12.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 LSpV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LSpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LSpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LSpV Änderungs- und Löschungsverfahren (vom 05.02.2016)
... bei der Bundesanstalt einzureichen. § 1 Absatz 2 bis 4 und die §§ 2 und 3 sind entsprechend ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
... der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, § 2 Absatz 1 Nummer 2 LSpG, § 1 Absatz 3 und 4, § 3 LSpV (zwischenstaat- licher Einspruch) 300 4 Bearbeitung ... 1 Nummer 3 LSpG, § 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 2 bis 4, §§ 2 und 3 LSpV und in Ver- bindung mit - Artikel 53 Absatz 1, Absatz 2 Unterabsatz 1 in Verbindung mit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 8 AgrarGeoSVAV Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
... Januar 2016 (BGBl. I S. 157) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 51 ...

Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
V. v. 27.01.2016 BGBl. I S. 157
Artikel 1 1. LSpVÄndV
... sind von der Bundesanstalt im Bundesanzeiger zu veröffentlichen." 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... Muster bei der Bundesanstalt einzureichen. § 1 Absatz 2 bis 4 und die §§ 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden." 4. § 5 wird ...

Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 9 BMELVAnpV Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
... durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden aa) die Wörter ...