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§ 5 - Lebensmittelspezialitätenverordnung (LSpV)

V. v. 21.12.1993 BGBl. I S. 2428; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 31.12.1993; FNA: 2125-42-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung (EU) 2024/1143



Soweit nach den in den Artikeln 90 und 91 der Verordnung (EU) 2024/1143 enthaltenen Übergangsbestimmungen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1) in ihrer jeweils in Bezug genommenen Fassung weiterhin Anwendung finden, ist § 5 Absatz 1 und 2 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung weiter anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 5 LSpV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.06.2024Artikel 8 Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
vom 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
aktuell vorher 05.02.2016Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
vom 27.01.2016 BGBl. I S. 157
aktuellvor 05.02.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 LSpV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LSpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LSpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LSpV Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung (EU) 2024/1143 (vom 28.06.2024)
... vom 14.12.2012, S. 1) in ihrer jeweils in Bezug genommenen Fassung weiterhin Anwendung finden, ist § 5 Absatz 1 und 2 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung weiter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Agrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 8 AgrarGeoSVAV Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
... Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143" ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „§ 5 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung (EU) ... ersetzt. 2. Nach § 4 wird folgender § 5 eingefügt: „ § 5 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung (EU) 2024/1143 Soweit nach den in den ... vom 14.12.2012, S. 1) in ihrer jeweils in Bezug genommenen Fassung weiterhin Anwendung finden, ist § 5 Absatz 1 und 2 in der bis zum 27. Juni 2024 geltenden Fassung weiter ...

Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
V. v. 27.01.2016 BGBl. I S. 157
Artikel 1 1. LSpVÄndV
... 2 bis 4 und die §§ 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden." 4. § 5 wird ...