§§ 1 bis 4 - Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (KredInstNdlG k.a.Abk.)

G. v. 29.03.1952 BGBl. I S. 217; zuletzt geändert durch § 1 G. v. 24.12.1956 BGBl. I S. 1073
Geltung ab 01.04.1952; FNA: 7629-6 Geschäftsbanken

§§ 1 bis 4


§§ 1 bis 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(weggefallen)

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Zitierungen von §§ 1 bis 4 Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 1 bis 4 KredInstNdlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KredInstNdlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten
G. v. 24.12.1956 BGBl. I S. 1073
§ 1 KredInstNdlAufhG
... Die §§ 1 bis 4 , 8, 13 und 14 des Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten vom 29. ...


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