interne Verweise§ 7 BilBuchhPrV Bestehen der Prüfung ... wenn der Prüfungsteilnehmer in jedem der beiden Prüfungsteile und in den in § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Prüfungsfächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht ...
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