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Zitierungen von § 9 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BilBuchhPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BilBuchhPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BilBuchhPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der ...
§ 10 BilBuchhPrV Aufhebung von Vorschriften
... dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten unbeschadet des § 9 die Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen, die die Fortbildungsprüfung zum ...
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