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Artikel 4 - Gesetz zur Aufhebung des Heimkehrergesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (HkGAufhG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Artikel 1 tritt am 1. Januar 1992 in Kraft, soweit er § 1 des in Artikel 1 Nr. 1 genannten Gesetzes betrifft. Im übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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