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§ 1 - Magermilchpulverabsatz-Verordnung (MMilchPulvAbsV k.a.Abk.)
V. v. 30.07.1981 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 21 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482, 2722
Geltung ab 07.08.1981; FNA: 7847-11-1-5 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 07.08.1981; FNA: 7847-11-1-5 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 1 Begriffsbestimmung, Anwendungsbereich
(1) Verarbeitung im Sinne dieser Verordnung ist
- 1.
- die Denaturierung des Magermilchpulvers,
- 2.
- die Färbung des Magermilchpulvers sowie
- 3.
- die Verarbeitung des Magermilchpulvers zu Mischfutter.
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
- 1.
- hinsichtlich des Absatzes von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung
- a)
- zur Denaturierung und zur Verarbeitung zu Mischfutter,
- b)
- zur Ausfuhr, auch nach Verarbeitung, sowie
- 2.
- hinsichtlich der Lieferung von Magermilchpulver, auch angereichert mit Vitaminen, im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe, das
- a)
- aus öffentlicher Lagerhaltung zur Verfügung gestellt oder
- b)
- auf dem Markt der Gemeinschaft gekauft
Text in der Fassung des Artikels 23 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz V. v. 13. Dezember 2011 BGBl. I S. 2720 m.W.v. 22. Dezember 2011
Frühere Fassungen von § 1 Magermilchpulverabsatz-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 22.12.2011 | Artikel 23 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz vom 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 |
aktuell vorher | 18.03.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms vom 10.03.2009 BGBl. I S. 491 |
aktuell | vor 18.03.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Magermilchpulverabsatz-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MMilchPulvAbsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MMilchPulvAbsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 MMilchPulvAbsV Zuständige Stellen
... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 Abs. 2 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 3 MMilchPulvAbsV Zulassung der Herstellungs- und der Verarbeitungsbetriebe (vom 25.04.2006)
... Zulassungen nach den in § 1 Abs. 2 genannten Rechtsakten werden auf Antrag durch einen Erlaubnisschein erteilt. Eine Zulassung ... Abschlüsse macht, und 2. dessen Betrieb die in den Rechtsakten nach § 1 Abs. 2 hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. Auf Verlangen der ... die Zulassung erfüllt sind. (2) Zur Verarbeitung von Magermilchpulver nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 darf ein Antragsteller nur zugelassen werden, der 1. in seinem Betrieb ... zugelassen werden, der 1. in seinem Betrieb mindestens 10 Tonnen, im Falle des § 1 Abs. 1 Nr. 3 mindestens 1 Tonne Magermilchpulver regelmäßig täglich verarbeiten ... die Bundesanstalt. (3) Zur Herstellung von Magermilchpulver im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b darf ein Antragsteller nur zugelassen werden, der auf Verlangen in zwei ... ist zu widerrufen, wenn ein schwerer Verstoß gegen die Verordnung oder die in § 1 Abs. 2 genannten Rechtsakte festgestellt wird. Im übrigen kann sie unter den Voraussetzungen ... je Tonne Magermilchpulver zwischen dem am Tage der Abgabe, im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b dem am Tage des Zuschlags, gültigen Interventionspreis und dem ...
§ 7 MMilchPulvAbsV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
... herstellt (Beteiligter), ist, soweit nicht in den Rechtsakten nach § 1 Abs. 2 etwas anderes bestimmt ist, verpflichtet, ordnungsgemäß kaufmännische ... verbunden werden kann. (5) Der Beteiligte hat, soweit in den Rechtsakten nach § 1 Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, sämtliche Aufzeichnungen nach den Absätzen 1 bis 3 ...
§ 12 MMilchPulvAbsV Verarbeitung in einem anderen Mitgliedstaat
... der Verkaufsrechnung der Bundesanstalt und des Abholscheins sowie mit den nach den in § 1 Abs. 2 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Eintragungen ...
§ 13 MMilchPulvAbsV Ausfuhrabfertigung (vom 01.09.2013)
... oder anzumelden. Dabei ist ein Kontrollexemplar in zwei Stücken mit den nach den in § 1 Abs. 2 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Eintragungen vorzulegen, in dem anzugeben ist ... ist 1. die Nummer der Verkaufsrechnung der Bundesanstalt in den Fällen des § 1 Abs. 2 Nr. 1, 2. die Nummer des Abholscheins in den Fällen des § 1 Abs. 2 ... § 1 Abs. 2 Nr. 1, 2. die Nummer des Abholscheins in den Fällen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Buchstabe a, 3. das Datum und die Nummer der Bescheinigung der ... des Magermilchpulvers oder des mit Vitaminen angereicherten Magermilchpulvers im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, 4. die verwendete Menge Magermilchpulver im Falle des § ... Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, 4. die verwendete Menge Magermilchpulver im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a sowie im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, soweit ... Menge Magermilchpulver im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a sowie im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b, soweit denaturiertes oder gefärbtes Magermilchpulver oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von marktordnungsrechtlichen Vorschriften im Milchbereich sowie zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms
V. v. 10.03.2009 BGBl. I S. 491
Artikel 1 MilchMaOrdRuaÄndV Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
... (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch ...
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720
Artikel 23 BMELVAnpV Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
... In § 1 Absatz 2 der Magermilchpulverabsatz-Verordnung vom 30. Juli 1981 (BGBl. I S. 795), die zuletzt ...
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