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§ 4 - Magermilchpulverabsatz-Verordnung (MMilchPulvAbsV k.a.Abk.)
V. v. 30.07.1981 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 21 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482, 2722
Geltung ab 07.08.1981; FNA: 7847-11-1-5 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 07.08.1981; FNA: 7847-11-1-5 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 4 Kautionen
(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) Soweit eine Verarbeitungskaution oder eine Lieferungskaution, mit der die zweckentsprechende Verwendung verbilligten oder kostenlos abgegebenen Magermilchpulvers sichergestellt werden sollte, zu Unrecht freigegeben worden ist, hat derjenige, der die Kaution gestellt hatte, an die Bundesanstalt einen Betrag zu zahlen, der
- 1.
- im Falle der Verarbeitungskaution der Verbilligung entspricht, die am Tage der Abgabe auf die betroffene Magermilchpulvermenge entfiel,
- 2.
- im Falle der Lieferungskaution dem Interventionspreis für die betroffene Magermilchpulvermenge am Tage der Abgabe entspricht.
Text in der Fassung des Artikels 35 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz G. v. 13. April 2006 BGBl. I S. 855 m.W.v. 25. April 2006
Frühere Fassungen von § 4 Magermilchpulverabsatz-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.04.2006 | Artikel 35 Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.04.2006 BGBl. I S. 855 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 Magermilchpulverabsatz-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MMilchPulvAbsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MMilchPulvAbsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 MMilchPulvAbsV Zulassung der Herstellungs- und der Verarbeitungsbetriebe (vom 25.04.2006)
... um die Beträge, für die Kautionen für verfallen erklärt worden sind (§ 4 Abs. 2 Satz 2). Die Bundesanstalt setzt den zu zahlenden Betrag durch Bescheid ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Artikel 35 BMELVBBG Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
... folgt geändert: 1. § 3 Abs. 5 Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 4 Abs. 3 Satz 2 wird aufgehoben. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5932/a81676.htm