§ 8 - Magermilchpulverabsatz-Verordnung (MMilchPulvAbsV k.a.Abk.)

V. v. 30.07.1981 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 21 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482, 2722
Geltung ab 07.08.1981; FNA: 7847-11-1-5 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 8 (weggefallen)


§ 8 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 8 Magermilchpulverabsatz-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MMilchPulvAbsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MMilchPulvAbsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 MMilchPulvAbsV Verarbeitung von Magermilchpulver aus anderen Mitgliedstaaten
... dem Beteiligten zur zweck- und fristgerechten Verwendung. Im übrigen finden die §§ 6 bis 10 und 13 dieser Verordnung sinngemäß ...


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