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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen (SeeUntbrV k.a.Abk.)
V. v. 08.02.1973 BGBl. I S. 66; aufgehoben durch § 31 V. v. 25.07.2013 BAnz AT 30.07.2013 V1
Geltung ab 01.01.1974; FNA: 9513-1-3 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 01.01.1974; FNA: 9513-1-3 Schiffsbesatzung
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§ 2 Begriffsbestimmung
Unterkunftsräume im Sinne dieser Verordnung sind die nachstehend aufgeführten für die Unterbringung der Besatzung bestimmten Räume:
- 1.
- Wohn- und Schlafräume,
- 2.
- Messen einschließlich Pantries und andere Aufenthaltsräume,
- 3.
- Krankenräume,
- 4.
- Küchen einschließlich Vorratsräume,
- 5.
- Abortanlagen und Wascheinrichtungen einschließlich der Einrichtungen zum Waschen, Trocknen und Bügeln der Wäsche (sanitäre Einrichtungen),
- 6.
- Büroräume.
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