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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin (Wabau-AusbV k.a.Abk.)
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
- 6.
- Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern,
- 8.
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen,
- 9.
- Herstellen von Bauwerksteilen,
- 10.
- Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen,
- 11.
- Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern,
- 12.
- Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen,
- 13.
- Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern,
- 14.
- Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz,
- 15.
- Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung,
- 16.
- Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser,
- 17.
- Durchführen von gewässerkundlichen Messungen,
- 18.
- Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr,
- 19.
- Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten,
- 20.
- Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken,
- 21.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 Wabau-AusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Wabau-AusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 Wabau-AusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur ...
Anlage Wabau-AusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... von Informa- tionssystemen und Kom- munikationstechniken (§ 4 Nr. 5) a) Informationssysteme aufgabenorientiert einsetzen b) Anwendersoftware ... und Steuern von Arbeits- abläufen, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 6) a) berufsspezifische Rechtsvorschriften, technische Regelwerke, ... Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern (§ 4 Nr. 7) a) Sicherheitsausrüstungen einsetzen b) Materialien, Geräte und ... von technischen Unter- lagen, Durchführen von Vermessungen (§ 4 Nr. 8) a) örtliche Aufnahmen skizzieren und zeichnerisch dar- stellen b) ... 2*) 9 Herstellen von Bauwerks- teilen (§ 4 Nr. 9) a) Bau-, Werk- und Hilfsstoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck ... von Werk- zeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen (§ 4 Nr. 10) a) Handwerkzeuge auswählen, handhaben und instand halten b) ... und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern (§ 4 Nr. 11) a) Konstruktion und Funktion, insbesondere von Schleusen, Hebewerken, ... und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen (§ 4 Nr. 12) a) Ufersicherungen, insbesondere Deckwerke und senkrechte Ufereinfassungen, ... Maß- nahmen zur Pflege und Entwicklung von Ge- wässern (§ 4 Nr. 13) a) Vorschriften und Zuständigkeiten für die Durch- führung ... Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz (§ 4 Nr. 14) a) Funktionen und Aufgaben des Insel- und Küsten- schutzes ... von Auf- gaben der Bauüber- wachung (§ 4 Nr. 15) a) Leistungsverzeichnisse und Baubeschreibungen an- wenden b) ... serbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser (§ 4 Nr. 16) Inspizieren und Unterhalten von Gewässerbetten: a) Methoden zur ... Durchführen von ge- wässerkundlichen Mes- sungen (§ 4 Nr. 17) a) Pegelarten unterscheiden, Kontrollmessungen vor- nehmen, Messwerte ... men des Hochwasser- schutzes sowie der Hoch wasser- und Eisabwehr (§ 4 Nr. 18) a) Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz unterscheiden, ... den Fahrzeugen und Be- dienen von schwimmen- den Geräten (§ 4 Nr. 19) a) schwimmende Fahrzeuge und Geräte nach Verwen- dungszweck ... und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken (§ 4 Nr. 20) a) Bauweisen, Funktionen und Aufgaben unterscheiden 2 ... Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 21) a) Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen ...
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