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Artikel I - Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport (SiMedErl k.a.Abk.)
E. v. 13.04.1978 BGBl. I S. 589
Geltung ab 29.04.1979; FNA: 1134-11 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Geltung ab 29.04.1979; FNA: 1134-11 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Artikel I
Die Silbermedaille für den Behindertensport ist ein Ehrenzeichen. Sie wird an Behinderte verliehen, die durch besondere sportliche Leistungen in hervorragender Weise die Fähigkeit bewiesen haben, ihre Behinderung zu meistern und dadurch anderen ein Beispiel zu geben.
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