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Artikel II - Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport (SiMedErl k.a.Abk.)

E. v. 13.04.1978 BGBl. I S. 589
Geltung ab 29.04.1979; FNA: 1134-11 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel II



Das Ehrenzeichen ist eine Medaille aus Silber, die auf der Vorderseite den Bundesadler und auf der Rückseite die Aufschrift "Der Bundespräsident" sowie das Verleihungsdatum trägt. Die Medaille ist von einem silbernen Lorbeerkranz umgeben. Das Ehrenzeichen wird an einem Band mit den olympischen Farben getragen. Eine Abbildung des im Bundesministerium des Innern verwahrten amtlichen Musters wird als Anlage veröffentlicht.