Artikel III - Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport (SiMedErl k.a.Abk.)

E. v. 13.04.1978 BGBl. I S. 589
Geltung ab 29.04.1979; FNA: 1134-11 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel III



Der Ausgezeichnete erhält eine Verleihungsurkunde. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Ausgezeichneten über.



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