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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BauZAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauZAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
V. v. 31.10.2016 BGBl. I S. 2493
Artikel 1 2. BauZAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin
... sowie qualitätssichernde Maßnahmen durchführen kann." 2. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Weitere Übergangsregelung ... kann." 2. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Weitere Übergangsregelung Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August ...
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