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§ 1 - Milch-Güteverordnung (MilchGüV k.a.Abk.)

V. v. 09.07.1980 BGBl. I S. 878, 1081; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 47
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7842-1-7 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 1 Gütemerkmale



(1) Abnehmer von Milch haben jede Anlieferungsmilch zur Bewertung der Güte auf

1.
Fettgehalt,

2.
Eiweißgehalt,

3.
bakteriologische Beschaffenheit,

4.
Gehalt an somatischen Zellen und

5.
Gefrierpunkt

nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 8 untersuchen zu lassen oder zu untersuchen.

(2) 1Anlieferungsmilch im Sinne dieser Verordnung ist die Rohmilch von Kühen, die ein Milcherzeuger an einen Abnehmer liefert. 2Bewirtschaftet ein Milcherzeuger mehrere räumlich voneinander getrennte Betriebseinheiten, von denen die erzeugte Milch getrennt angeliefert wird, gilt abweichend von Satz 1 die von jeder Betriebseinheit gelieferte Milch als Anlieferungsmilch.

(3) Abnehmer im Sinne dieser Verordnung ist, wer Anlieferungsmilch von Milcherzeugern erwirbt, soweit im Durchschnitt eines Jahres täglich 500 Liter Anlieferungsmilch oder mehr erworben und angeliefert werden.





 

Frühere Fassungen von § 1 Milch-Güteverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Milch-Güteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchGüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchGüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 MilchGüV Berechnung des Auszahlungspreises (vom 01.01.2011)
... ist monatlich, auch bei Abschlagszahlungen, unter Berücksichtigung der in § 1 genannten Gütemerkmale nach Gewicht zu bezahlen. Werden Umrechnungen von Volumen in ... der höheren Klasse angewendet werden. (4) Andere als die in § 1 genannten oder in Landesvorschriften nach § 6 Nr. 2 zusätzlich festgelegten ...
§ 7 MilchGüV Ordnungswidrigkeiten (vom 15.08.2007)
... und Fettgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 1 oder § 2 Abs. 1 bis 5 Satz 1 oder Abs. 8 die Anlieferungsmilch nicht oder nicht in der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2634
Artikel 1 1. MarktOWMVÄndV
... und keine Milch verarbeiten, 13. Abnehmer von Milch: Abnehmer im Sinne von § 1 Absatz 3 der Milch-Güteverordnung,". f) Die bisherige Nummer 16 wird Nummer ...

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 1 MilchRÄndV Änderung der Milch-Güteverordnung
... (BGBl. I S. 1816) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden im einleitenden Satzteil die ...

Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts
V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 47
Artikel 2 RohmilchGütVEV Änderung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung
... 2020 (BGBl. I S. 1480) geändert worden ist, werden die Wörter „Untersuchungen nach § 1 Absatz 1 der Milch-Güteverordnung " durch die Wörter „Güteuntersuchungen, die im Rahmen der ...
Artikel 3 RohmilchGütVEV Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung
...  1. In § 1 Nummer 15 werden die Wörter „Abnehmer im Sinne von § 1 Absatz 3 der Milch-Güteverordnung " durch die Wörter „Abnehmer im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Milchverordnung
neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 4 MilchV Herstellen und Behandeln von wärmebehandelter Milch und von Werkmilch
... nur aus Milch hergestellt werden, die entsprechend § 3 gewonnen und behandelt und nach § 1 der Milch-Güteverordnung untersucht worden ist und einem Verkehrsverbot nach § 17 Abs. 2 ...
§ 17 MilchV Nichteinhaltung der Anforderungen an Milch
... Wird bei Untersuchungen nach § 1 der Milch-Güteverordnung festgestellt, dass die Anlieferungsmilch eines Erzeugerbetriebes in ...