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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2021 aufgehoben
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§ 5 - Milch-Güteverordnung (MilchGüV k.a.Abk.)
V. v. 09.07.1980 BGBl. I S. 878, 1081; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 47
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7842-1-7 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7842-1-7 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
(1) 1Der Abnehmer hat die Ergebnisse der Untersuchungen nach § 2 und die Einstufung nach § 3 laufend aufzuzeichnen. 2Er hat ferner den Auszahlungspreis nach § 4 laufend aufzuzeichnen.
(2) Zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchungen sind das Datum der Probenahme, die Art der Konservierung, das Datum der Untersuchung und die Untersuchungsmethode aufzuzeichnen.
(3) Die Aufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren und der nach Landesrecht zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung V. v. 17. Dezember 2010 BGBl. I S. 2132 m.W.v. 1. Januar 2011
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Frühere Fassungen von § 5 Milch-Güteverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2011 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Milch-Güteverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MilchGüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MilchGüV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 MilchGüV Ordnungswidrigkeiten (vom 15.08.2007)
... nicht oder nicht ordnungsgemäß bewertet oder 4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder 3 Aufzeichnungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 1 MilchRÄndV Änderung der Milch-Güteverordnung
... durch die Wörter „den Abnehmer" ersetzt. 5. § 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...
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