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Änderung § 6a Milch-Güteverordnung vom 15.08.2007

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§ 6a a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2007 geltenden Fassung
§ 6a n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 17 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816

(Textabschnitt unverändert)

§ 6a Bezugsquelle von Untersuchungsverfahren


(Text alte Fassung)

Bestimmungen der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, werden vom Bundesgesundheitsamt, Thielallee 88 - 92, 14195 Berlin, veröffentlicht und erscheinen im Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln. DIN-Normen sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

(Text neue Fassung)

Bestimmungen der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, werden vom Bundesgesundheitsamt, Thielallee 88 - 92, 14195 Berlin, veröffentlicht und erscheinen im Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln. DIN-Normen sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.


 
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