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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.02.2009 aufgehoben
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§ 2a - Düngemittelgesetz (DüngMG k.a.Abk.)
G. v. 15.11.1977 BGBl. I S. 2134; aufgehoben durch § 18 G. v. 09.01.2009 BGBl. I S. 54, 136
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-2 Ackerbau und Pflanzenbau
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Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-2 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 2a EG-Düngemittel
§ 2a wird in 1 Vorschrift zitiert
Düngemittel dürfen mit der Bezeichnung "EG-Düngemittel" gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem Düngemitteltyp entsprechen, der im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel (ABl. EU Nr. L 304 S. 1) festgelegt worden ist.
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Zitierungen von § 2a Düngemittelgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a DüngMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DüngMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 DüngMG Bußgeldvorschriften
... § 2 Abs. 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 2 oder entgegen § 2a Düngemittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, 3. einer ...
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