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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.02.2009 aufgehoben
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§ 10a - Düngemittelgesetz (DüngMG k.a.Abk.)
G. v. 15.11.1977 BGBl. I S. 2134; aufgehoben durch § 18 G. v. 09.01.2009 BGBl. I S. 54, 136
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-2 Ackerbau und Pflanzenbau
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Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-2 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 10a Ermächtigungen
§ 10a wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium wird ermächtigt, soweit dies zur Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften erforderlich ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als Ordnungswidrigkeit nach § 10 Abs. 2 Nr. 7 geahndet werden können.
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Zitierungen von § 10a Düngemittelgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a DüngMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DüngMG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 DüngMG Bußgeldvorschriften
... im Anwendungsbereich dieses Gesetzes zuwiderhandelt, soweit eine Rechtsverordnung nach § 10a für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (3) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5981/a82170.htm