Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.02.2009 aufgehoben
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§ 12 - Düngemittelgesetz (DüngMG k.a.Abk.)

G. v. 15.11.1977 BGBl. I S. 2134; aufgehoben durch § 18 G. v. 09.01.2009 BGBl. I S. 54, 136
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-2 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 12 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. Vorschriften, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Düngemittel, die dem § 2 Abs. 3 Nr. 4 in der Fassung des Düngemittelgesetzes vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134), geändert durch Gesetz vom 12. Juli 1989 (BGBl. I S. 1435), entsprechen, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2001 in den Verkehr gebracht werden.



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