Änderung § 434e SGB III vom 01.04.2012

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 434e SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung
§ 434e SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 434e Bundeswehrneuausrichtungsgesetz


(Text neue Fassung)

§ 434e (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die §§ 26 und 127 in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung sind auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld weiterhin anzuwenden, wenn der Wehrdienst oder der Zivildienst vor dem 1. Januar 2002 begonnen hat.



 



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