Änderung § 421n SGB III vom 26.07.2007

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 421n SGB III, alle Änderungen durch Artikel 1 DRAnpGBA am 26. Juli 2007 und Änderungshistorie des SGB III

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 421n SGB III a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.07.2007 geltenden Fassung
§ 421n SGB III n.F. (neue Fassung)
in der am 26.07.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 19.07.2007 BGBl. I S. 1457
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 421n (neu)


(Text neue Fassung)

§ 421n Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen


vorherige Änderung

 


Abweichend von § 241 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 kann in begründeten Ausnahmefällen zugunsten von sozial benachteiligten Auszubildenden bis zum 31. Dezember 2007 vom Erfordernis der vorherigen Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten abgesehen werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed