Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
§ 15 SGB II Potenzialanalyse und Kooperationsplan (vom 01.07.2023) ... sein wird (Potenzialanalyse). Tatsachen, über die die Agentur für Arbeit nach § 9a Satz 2 Nummer 2 des Dritten Buches unterrichtet wird, müssen nicht erneut festgestellt werden, es sei denn, es liegen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 2 ArbGrdFortG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... a) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für ... 2. § 9 Abs. 1a wird aufgehoben. 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der ... 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 2 GrSiWEntG Änderung weiterer Vorschriften ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9a wie folgt gefasst: „§ 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9a wie folgt gefasst: „§ 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für ... gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Trägern". 2. § 9a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 9a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für ...
Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
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