Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 2 AuWeBFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... des Arbeitgebers". d) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung ". 2. § 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 ... durch die Wörter „§ 82 Absatz 5 Satz 3" ersetzt. 23. Folgender § 458 wird angefügt: „§ 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und ... 5 Satz 3" ersetzt. 23. Folgender § 458 wird angefügt: „ § 458 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung § 73a findet keine Anwendung auf Berufsausbildungen, die vor dem 1. April 2024 ...
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