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Zitierungen von § 38 SGB III
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB III selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SGB III Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit (vom 01.04.2012)
... nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung nach § 38 Abs. 1 bei der Agentur für Arbeit informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an ...
§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit (vom 01.08.2019)
... Arbeitsaufgabe), 2. die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete ( § 38 Absatz 1 ) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur ... (Sperrzeit bei Meldeversäumnis), 9. die oder der Arbeitslose der Meldepflicht nach § 38 Absatz 1 nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung). ... einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme nach der Meldung zur frühzeitigen Arbeitsuche ( § 38 Absatz 1 ) im Zusammenhang mit der Entstehung des Anspruchs gilt Satz 1 entsprechend. (5) Die ...
§ 440 SGB III Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (vom 01.04.2012)
... bleiben in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig. (2) § 38 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für den ... 237 Abs. 5 des Sechsten Buches erfassten Personenkreis. In diesen Fällen ist § 38 Abs. 3 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden. (3) Soweit ...
Zitat in folgenden Normen
Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 39 DEÜV Anrechnungszeiten, Sperrzeiten (vom 01.07.2020)
... und Sperrzeiten nach § 159 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie Zeiten nach § 38 Absatz 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch , in denen der Arbeitsuchende die Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nicht in Anspruch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Beschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 1 BeschCG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats." 5. In § 38 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort „Arbeitslosigkeit" die Wörter ...
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 2 BeWeAusbFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Leistungen nach § 82 Absatz 6," eingefügt. 3. § 38 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... § 37c (weggefallen)". h) Die Angaben zu den §§ 38 bis 40 werden wie folgt gefasst: „§ 38 Rechte und Pflichten der ... Die Angaben zu den §§ 38 bis 40 werden wie folgt gefasst: „§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden § 39 Rechte und ... 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 wird die Angabe „§ 37b" durch die Angabe „§ 38 Abs. 1" ersetzt. 4. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... 17. Die §§ 37b und 37c werden aufgehoben. 18. Die §§ 38 und 39 werden wie folgt gefasst: „§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- ... 18. Die §§ 38 und 39 werden wie folgt gefasst: „§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (1) Personen, deren Arbeits- ... aa) In Nummer 2 wird die Angabe „(§ 37b)" durch die Angabe „(§ 38 Abs. 1)" ersetzt. bb) In Nummer 4 werden die Wörter „der ... dd) In Nummer 7 wird die Angabe „§ 37b" durch die Angabe „§ 38 Abs. 1" ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Die ... Eingliederungsmaßnahme nach der Meldung zur frühzeitigen Arbeitsuche (§ 38 Abs. 1) im Zusammenhang mit der Entstehung des Anspruchs gilt Satz 1 entsprechend." ... 3 Nr. 5 Buchstabe b in dieser Beschäftigung versicherungspflichtig. (2) § 38 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für den ... § 237 Abs. 5 des Sechsten Buches erfassten Personenkreis. In diesen Fällen ist § 38 Abs. 3 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden. (3) Soweit ...
Artikel 7 ArbMINAG Änderung von Verordnungen
... 144 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" die Wörter sowie Zeiten nach § 38 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, in denen der Arbeitsuchende die Vermittlung durch die ...
Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 538
Artikel 3 AltBeschVerbG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird." 3. § 38 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... § 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden § 39 Rechte und ... 3 erforderlichen Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt festgesetzt werden. § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (1) Personen, deren ... 2. die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der ... bei Meldeversäumnis), 7. die oder der Arbeitslose der Meldepflicht nach § 38 Absatz 1 nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung). ... Eingliederungsmaßnahme nach der Meldung zur frühzeitigen Arbeitsuche (§ 38 Absatz 1) im Zusammenhang mit der Entstehung des Anspruchs gilt Satz 1 entsprechend. ...
Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 1 QuaChaG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... bei Qualifizierungsbedarfen ihrer Beschäftigten" eingefügt. 9. § 38 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 4 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... mehr erforderlich sind, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhebung." 3. § 38 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter ...
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