interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 BBuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... und die Angabe „607" durch die Angabe „649" ersetzt. 8. § 79 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei einer ... Abweichend von § 422 sind 1. die §§ 54a, 61, 62, 64, 67, 79 , 116 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2019 nach Artikel 7 Absatz 1 Anpassung zur Gesetzes des der ...
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 BeWeAusbFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... wie folgt gefasst: „§ 77 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 79 wird wie folgt gefasst: „§ 79 (weggefallen)". e) Nach der ... d) Die Angabe zu § 79 wird wie folgt gefasst: „ § 79 (weggefallen) ". e) Nach der Angabe zu § 106 wird folgende Angabe eingefügt: ... unter Anwendung des Vergaberechts." 11. § 77 wird aufgehoben. 12. § 79 wird aufgehoben. 13. § 81 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, gelten die §§ 74, 75, 77 und 79 in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung. Förderungsberechtigt sind auch junge Menschen, ... Ausbildung, die bis zum 30. September 2020 beginnen, gelten § 130 und die §§ 77 und 79 in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung. Förderungsberechtigt in der ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
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