Zitierungen von § 170 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 170 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 316 SGB III Auskunftspflicht bei Leistung von Insolvenzgeld (vom 01.04.2012)
... Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die für die Durchführung der §§ 165 bis 171, 175, 320 Absatz 2, des § 327 Absatz 3 erforderlich sind. (2) Der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG)
G. v. 08.03.1985 BGBl. I S. 535, 780; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
§ 22 DöKVAG Anwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld (vom 01.04.2012)
... hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, steht für die Anwendung der §§ 165 bis 171 und § 175 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch der Entscheidung eines deutschen ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 32b EStG Progressionsvorbehalt (vom 01.01.2025)
... Qualifizierungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch; Insolvenzgeld, das nach § 170 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einem Dritten zusteht, ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen, b) Krankengeld, ... Leistungen und seine Steuererklärungspflicht hinzuweisen. In den Fällen des § 170 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gilt als Empfänger des an Dritte ausgezahlten Insolvenzgeldes der Arbeitnehmer, der seinen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 3 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Übergangsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch; Insolvenzgeld, das nach § 170 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch einem Dritten zusteht, ist dem Arbeitnehmer ...

Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
G. v. 24.04.2006 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GanzjBeschFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Form des Saison-Kurzarbeitergeldes." 8. § 170 Abs. 4 Satz 3 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst: ...

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 4 StVfModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Leistungen und seine Steuererklärungspflicht hinzuweisen. In den Fällen des § 170 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gilt als Empfänger des an Dritte ausgezahlten ...

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416
Artikel 10 StabSiG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... zum 31. Dezember 2010 mit folgenden Maßgaben geleistet: 1. neben den in § 170 Absatz 1 Nummer 4 genannten Voraussetzungen ist ein Arbeitsausfall auch dann erheblich, wenn im ... jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betrifft, 2. § 170 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 gilt nicht für den Fall negativer Arbeitszeitsalden, 3. ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 1 EinglVerbG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Wort „erfüllt" durch das Wort „geleistet" ersetzt. 6. § 170 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden die Wörter ... die Angabe „31. Dezember 2011" ersetzt und in Nummer 1 nach der Angabe „§ 170 Absatz 1" die Angabe „Satz 1" eingefügt. c) In Absatz 3 Satz 1 ...
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
...  § 168 Vorschuss § 169 Anspruchsübergang § 170 Verfügungen über das Arbeitsentgelt § 171 Verfügungen über ... Anfechtung nach der Insolvenzordnung findet gegen die Bundesagentur statt. § 170 Verfügungen über das Arbeitsentgelt (1) Soweit die Arbeitnehmerin oder der ... Angabe „§ 101" ersetzt. bb) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 170 " durch die Angabe „§ 96" ersetzt und werden nach dem Wort ... und" eingefügt. cc) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 170 " durch die Angabe „§ 96" ersetzt. dd) In Nummer 3 wird jeweils ...

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2940
Artikel 3 ArbFlexiG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 7 Abs. 1a" durch die Angabe „§ 7b" ersetzt. 2. § 170 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. ausschließlich für die ...


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