Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 4 BerBiRefG Änderung sonstiger Gesetze ... wird nach der Angabe zu § 282a folgende Angabe eingefügt: „§ 282b Datenverwendung für die Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur". 2. ... 1 des Berufsbildungsgesetzes" ersetzt. 3. Nach § 282a wird folgender § 282b eingefügt „§ 282b Datenverwendung für die Ausbildungsvermittlung ... 3. Nach § 282a wird folgender § 282b eingefügt „§ 282b Datenverwendung für die Ausbildungsvermittlung durch die Bundesagentur (1) Die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 2 9. SGBIIÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 11 Eingliederungsbilanz". b) Die Angabe zu § 282b wird wie folgt gefasst: „§ 282b Verarbeitung und Nutzung von Daten ... b) Die Angabe zu § 282b wird wie folgt gefasst: „§ 282b Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Ausbildungsvermittlung durch die ... 2 bis 4 finden insoweit keine Anwendung." 4. § 282b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 282b Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Ausbildungsvermittlung durch die ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 121 2. DSAnpUG-EU Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 282b wird wie folgt gefasst: „§ 282b Speicherung, Veränderung, Nutzung, ... a) Die Angabe zu § 282b wird wie folgt gefasst: „ § 282b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung ... durch die Wörter „Speicherung und für die Nutzung" ersetzt. 7. § 282b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 282b Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung ...
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