Tools:
Update via:
Zitierungen von § 366 SGB III
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 366 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB III selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 366a SGB III Versorgungsfonds (vom 01.01.2019)
... Zuweisungen werden dem Versorgungsfonds aus der Rücklage der Bundesagentur nach § 366 Absatz 1 zugeführt. Sie können sowohl zum Ausgleich einer festgestellten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 11 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Zuweisungen werden dem Versorgungsfonds aus der Rücklage der Bundesagentur nach § 366 Absatz 1 zugeführt. Sie können sowohl zum Ausgleich einer festgestellten ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 1 EinglVerbG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 2" gestrichen. 10. § 366 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 254 9. ZustAnpV Drittes Buch Sozialgesetzbuch
... 87, 151, 288 Abs. 1 und 2, §§ 292, 301, 321a, 352 Abs. 2 und 3, §§ 362, 366 Abs. 2 Satz 2, §§ 370, 373 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4, § 377 Abs. 2 Satz 1, § ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3245
Artikel 1 6. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Fünfter Abschnitt Rücklage und Versorgungsfonds § 366 Bildung und Anlage der Rücklage § 366a Versorgungsfonds". ... Abschnitt Rücklage und Versorgungsfonds". 6. Nach § 366 wird folgender § 366a eingefügt: § 366a Versorgungsfonds ... und beträgt 2,5 Milliarden Euro. Sie wird aus der Rücklage der Bundesagentur nach § 366 dem Versorgungsfonds zum Zeitpunkt seiner Errichtung zugeführt. (4) Die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6003/v83142.htm