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Zitierungen von § 6 ErbStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ErbStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErbStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 ErbStG Schenkungen unter Lebenden (vom 28.03.2024)
... auf Antrag das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde zu legen. § 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. (3) Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden ...
§ 15 ErbStG Steuerklassen (vom 14.12.2011)
... Ehegatten oder des überlebenden Lebenspartners noch vorhanden ist. § 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. (4) Bei einer Schenkung durch eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft § 5 Zugewinngemeinschaft § 6 Vor- und Nacherbschaft § 7 Schenkungen unter Lebenden § 8 ... die Wörter „oder eines Lebenspartners" eingefügt. 5. § 6 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Nachvermächtnisse und beim Tod des ... überlebenden Ehegatten oder des überlebenden Lebenspartners noch vorhanden ist. § 6 Abs. 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend." 15. § 16 wird wie folgt gefasst: ...