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Zitierungen von § 20 ErbStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 ErbStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErbStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Artikel 1 ErbStRG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... an Kapitalgesellschaften Abschnitt 4 Steuerfestsetzung und Erhebung § 20 Steuerschuldner § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer ... Kenntnis erlangt. § 13a Abs. 6 Satz 4 bis 6 gilt entsprechend." 19. § 20 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Im Falle des § 4 sind die ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 28 WaChaG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... an die Gesellschaft erlangt. Absatz 8 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." 3. In § 20 Absatz 7 wird die Angabe „600 Euro" durch die Angabe „5.000 Euro" ersetzt. ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6008/v83287.htm