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Zitierungen von § 1 ProdHaftG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ProdHaftG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProdHaftG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 ProdHaftG Verjährung
... Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, ...
§ 13 ProdHaftG Erlöschen von Ansprüchen
... Der Anspruch nach § 1 erlischt zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gentechnikgesetz (GenTG)
neugefasst durch B. v. 16.12.1993 BGBl. I S. 2066; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 7 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
§ 37 GenTG Haftung nach anderen Rechtsvorschriften (vom 28.01.2022)
... Herstellers, dem die Zulassung oder Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt worden ist, § 1 Abs. 2 Nr. 5 des Produkthaftungsgesetzes keine Anwendung, wenn der Produktfehler auf gentechnischen Arbeiten beruht. (3) Eine ...
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