Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 1 VermVerkProspV vom 01.06.2012

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 15 VermAnlGEG am 1. Juni 2012 und Änderungshistorie der VermVerkProspV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 1 VermVerkProspV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2012 geltenden Fassung
§ 1 VermVerkProspV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 15 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Anwendungsbereich


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung ist auf den Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes anzuwenden.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung ist auf den Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes anzuwenden.