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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2015 aufgehoben
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Anhang 3 - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2002 BGBl. I S. 3777; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 03.02.2015 BGBl. I S. 49
Geltung ab 03.10.2002; FNA: 805-3-9 Arbeitsschutz
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Geltung ab 03.10.2002; FNA: 805-3-9 Arbeitsschutz
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Anhang 3 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche
Anhang 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
- 1.
- Vorbemerkung
Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub sind wie jede andere Ursache, die zur Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre führen kann, zu berücksichtigen.
Als Normalbetrieb gilt der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden.
- 2.
- Zoneneinteilung
- 2.1
- Zone 0
- 2.2
- Zone 1
- 2.3
- Zone 2
- 2.4
- Zone 20
- 2.5
- Zone 21
- 2.6
- Zone 22
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Zitierungen von Anhang 3 BetrSichV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 3 BetrSichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrSichV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 BetrSichV Explosionsschutzdokument (vom 01.12.2010)
... die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen, 3. welche Bereiche entsprechend Anhang 3 in Zonen eingeteilt wurden und 4. für welche Bereiche die Mindestvorschriften ...
Anhang 4 BetrSichV (vom 24.12.2008)
... Anforderungen dieses Anhangs gelten - für Bereiche, die gemäß Anhang 3 als explosionsgefährdet eingestuft und in Zonen eingeteilt sind, in allen Fällen, in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/603/a7644.htm