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I. - Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation (BMPTBeamtRAnO k.a.Abk.)
I.
Hiermit übertrage ich die Befugnis,
- 1.
- Beamte der Besoldungsgruppe A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) zu ernennen und zu entlassen (Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst),
- 2.
- einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung seiner Dienstgeschäfte zu verbieten (§ 60 Bundesbeamtengesetz),
- 3.
- von einem Beamten die Übernahme und Fortführung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst zu verlangen (§ 64 Bundesbeamtengesetz),
- 4.
- einem Beamten Nebentätigkeiten zu genehmigen oder zu versagen sowie Genehmigungen zu widerrufen (§ 65 Abs. 4 Bundesbeamtengesetz),
- 5.
- einem Ruhestandsbeamten oder früheren Beamten mit Versorgungsbezügen die Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit zu untersagen (§ 69a Abs. 3 Bundesbeamtengesetz),
- 6.
- über die Zustimmung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken zu entscheiden, die einem Beamten, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, in bezug auf sein Amt gewährt werden (§ 70 Bundesbeamtengesetz), und
- 7.
- Beamten die Jubiläumszuwendung zu gewähren oder zu versagen (§ 8 Abs. 1 Jubiläumsverordnung),
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