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Zitierungen von § 92 WDO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WDO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 WDO Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten
... für angebracht, darf kein höherer Vorgesetzter diese Entscheidung ändern. § 92 Abs. 3 und § 96 bleiben ...
§ 95 WDO Antrag des Soldaten auf Einleitung des Verfahrens
... Dienstvergehen festgestellt, eine Disziplinarmaßnahme aber nicht verhängt, gilt § 92 Abs. 4 entsprechend. (3) Diese Vorschriften gelten nicht für Verfahren nach ...
§ 98 WDO Einstellung
... so hat sie diese Entscheidung gleichzeitig mit der Einstellungsverfügung zuzustellen; § 92 Abs. 4 gilt ...
§ 139 WDO Kosten bei Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
... des Verfahrens, die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Fällen des § 92 Abs. 4, § 95 Abs. 2, § 98 Abs. 3 Satz 2, § 121a, § 127 Abs. 4 und § 128 ...
§ 140 WDO Notwendige Auslagen
... Auslagen eines sonstigen Verteidigers. (9) Für die Vorermittlungen nach § 92 , die Antragsverfahren nach § 92 Abs. 4, § 95 Abs. 2, § 98 Abs. 3 Satz 2, § ... (9) Für die Vorermittlungen nach § 92, die Antragsverfahren nach § 92 Abs. 4, § 95 Abs. 2, § 98 Abs. 3 Satz 2, § 121a, § 127 Abs. 4 und § 128 ...
§ 141 WDO Entscheidung über die Kosten (vom 09.08.2008)
... (4) Sieht die Einleitungsbehörde nach Abschluss der Vorermittlungen gemäß § 92 von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens ab oder stellt sie das gerichtliche ...
Zitat in folgenden Normen
Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 G. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 424
§ 151 WDO Übergangsvorschriften
... 1. April 2025 aufgenommen worden sind. Auf diese gerichtlichen Disziplinarverfahren ist § 92 Absatz 3 Satz 1 und 2 in der Fassung der Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 7 WehrRÄndG 2008 Wehrdisziplinarordnung
... sowie § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung" eingefügt. 18. § 92 Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird die Angabe § 42 Nr. ...
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