Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 52 EStDV 2000

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 EStDV 2000 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStDV 2000 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 84 EStDV 2000 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2011 beginnt. (3b) § 52 ist erstmals für den übernächsten Veranlagungszeitraum anzuwenden, der auf den ... der Länder im Bundessteuerblatt den Veranlagungszeitraum bekannt, ab dem die Regelung des § 52 erstmals anzuwenden ist. Bisher schon bestehende Mitteilungspflichten sind für die ... Mitteilungspflichten sind für die Veranlagungszeiträume vor erstmaliger Anwendung des § 52 weiter zu erfüllen. (3c) § 54 Abs. 1 Satz 2 in der Fassung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Artikel 1 5. StRVÄndV Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr bestimmen." 2. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: „§ 52 Mitteilungspflichten bei Beihilfen aus ... 2. Nach § 51 wird folgender § 52 eingefügt: „ § 52 Mitteilungspflichten bei Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (1) Behörden und ... c) Nach Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt: „(3b) § 52 ist erstmals für den übernächsten Veranlagungszeitraum anzuwenden, der auf den ... der Länder im Bundessteuerblatt den Veranlagungszeitraum bekannt, ab dem die Regelung des § 52 erstmals anzuwenden ist. Bisher schon bestehende Mitteilungspflichten sind für die ... Mitteilungspflichten sind für die Veranlagungszeiträume vor erstmaliger Anwendung des § 52 weiter zu erfüllen." d) Die bisherigen Absätze 3b bis 3i werden die ...