Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 82a EStDV 2000

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82a EStDV 2000 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStDV 2000 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 82g EStDV 2000 Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen (vom 01.01.2023)
... der Herstellung und in den neun folgenden Jahren jeweils bis zu 10 Prozent absetzen. § 82a Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Satz 1 ist anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung ...
§ 82i EStDV 2000 Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern (vom 23.11.2010)
... des schützenswerten Erscheinungsbildes der Gruppe oder Anlage erforderlich sind. § 82a Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die erhöhten Absetzungen können nur in Anspruch ...
§ 84 EStDV 2000 Anwendungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das vor dem 1. Januar 1999 endet. (4) § 82a ist auf Tatbestände anzuwenden, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten ... in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiets verwirklicht worden sind, ist 1. § 82a Abs. 1 und 2 bei Herstellungskosten für Einbauten von Anlagen und Einrichtungen im Sinne von dessen Absatz ... die nach dem 30. Juni 1985 und vor dem 1. Januar 1992 fertiggestellt worden sind, 2. § 82a Abs. 3 Satz 1 ab dem Veranlagungszeitraum 1987 bei Erhaltungsaufwand für Arbeiten anzuwenden, die vor dem ... für Arbeiten anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1992 abgeschlossen worden sind, 3. § 82a Abs. 3 Satz 2 ab dem Veranlagungszeitraum 1987 bei Aufwendungen für Einzelöfen anzuwenden, die vor dem ... Einzelöfen anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1992 angeschafft worden sind, 4. § 82a Abs. 3 Satz 1 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1986 für Veranlagungszeiträume vor 1987 ... für Arbeiten anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1985 abgeschlossen worden sind, 5. § 82a Abs. 3 Satz 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1986 für Veranlagungszeiträume vor 1987 ... Einzelöfen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1985 angeschafft worden sind, 6. § 82a bei Aufwendungen für vor dem 1. Juli 1985 fertiggestellte Anlagen und Einrichtungen in den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 57 EStG Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
... Die §§ 7c, 7f, 7g, 7k und 10e dieses Gesetzes, die §§ 76, 78, 82a und 82f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sowie die §§ 7 und 12 Abs. 3 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 17.11.2010 BGBl. I S. 1544
Artikel 1 StRVÄndV Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... 1, § 51 Absatz 1 und 2, § 81 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 5, § 82a Absatz 1 Satz 1, § 82f Absatz 1 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2, § 82g Satz 1 und § 82i ...

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 7 WaChaG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
...  § 82a Absatz 1 Satz 1 und § 82g Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Ausgleichsrentenverordnung (AusglV)
neugefasst durch B. v. 01.07.1975 BGBl. I S. 1769; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 3 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 8 AusglV Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
... nach den §§ 7b bis 7d und 7h bis 7k des Einkommensteuergesetzes, nach den §§ 82a , 82g und 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, nach den §§ 14 bis 15 des ...

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 16b BVG (vom 01.07.2011)
... nach den §§ 7b bis 7d und 7h bis 7k des Einkommensteuergesetzes, nach den §§ 82a , 82g und 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, nach den §§ 14 bis 15 des ...