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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 5 - Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 15.04.1997 BGBl. I S. 782; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 3 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 19.04.1997; FNA: 8052-1-1 Frauenarbeitsschutz
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Geltung ab 19.04.1997; FNA: 8052-1-1 Frauenarbeitsschutz
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§ 5 Besondere Beschäftigungsbeschränkungen
§ 5 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Nicht beschäftigt werden dürfen
- 1.
- werdende oder stillende Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird;
- 2.
- werdende oder stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind;
- 3.
- werdende Mütter mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen;
- 4.
- stillende Mütter mit Gefahrstoffen nach Nummer 3, wenn der Grenzwert überschritten wird;
- 5.
- gebärfähige Arbeitnehmerinnen beim Umgang mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten, wenn der Grenzwert überschritten wird;
- 6.
- werdende oder stillende Mütter in Druckluft (Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar).
(2) Für Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 gelten die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung entsprechend.
Zitierungen von § 5 Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MuSchArbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MuSchArbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 MuSchArbV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 3 oder § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 4 oder 6 eine werdende oder stillende Mutter beschäftigt. ... b des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 eine gebärfähige Arbeitnehmerin beschäftigt. (4) ...
Zitat in folgenden Normen
Mutterschutzverordnung für Soldatinnen (MuSchSoldV)
neugefasst durch B. v. 18.11.2004 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
§ 3a MuSchSoldV
... §§ 1 bis 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Mutterschutzverordnung (MuSchV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2828; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
§ 2a MuSchV
... §§ 1 bis 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6054/a83860.htm