interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022) ... sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63" ersetzt. 3. § 3 Absatz 3 wird aufgehoben. ... durch die Wörter „von personenbezogenen Daten", wird die Angabe „( § 27 )" durch die Angabe „(§ 14)" und die Angabe „(§ 30)" durch die ... die Wörter „der Europäischen Freihandelsassoziation" ersetzt. 16. § 27 wird § 14 und wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das ... des Bundesnachrichtendienstes weiterhin erforderlich ist. Für die weitere Speicherung gilt § 27 entsprechend. § 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten ... ist. Für die weitere Speicherung gilt § 27 entsprechend. § 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten (1) Der Bundesnachrichtendienst prüft ... nicht erforderlich sind, sind sie unverzüglich zu löschen. Die Sätze 4 bis 6 und § 27 Absatz 2 finden entsprechende Anwendung. (8) Personenbezogene Daten sind unmittelbar nach der ...
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