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Zitierungen von § 9f BNDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9f BNDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9g BNDG Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen (vom 01.01.2024)
... mindestens 16 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur unter den Voraussetzungen des § 9f Absatz 2 übermitteln, mit der Maßgabe, dass eine Übermittlung nach dessen Nummer 2 nur bei ... Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages ist, ist § 9f entsprechend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... oder berichtigter Daten § 9e Verbot der Übermittlung § 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen ... der ausländischen Stelle mit übermittelten Daten berücksichtigen. § 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen ... mindestens 16 Jahre alt ist, darf der Bundesnachrichtendienst nur unter den Voraussetzungen des § 9f Absatz 2 übermitteln, mit der Maßgabe, dass eine Übermittlung nach dessen Nummer 2 nur bei ... Union, der Europäischen Freihandelsassoziation oder des Nordatlantikvertrages ist, ist § 9f entsprechend anzuwenden. § 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen ...
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