Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.11.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 8 - Vierte Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (4. ViehFlGDV)

neugefasst durch B. v. 23.06.1994 BGBl. I S. 1302; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
Geltung ab 03.08.1976; FNA: 7843-1-4 Vieh- und Fleischwirtschaft
|

§ 8



Die Preisfeststellung nach § 6 und die Preisnotierung nach § 7 können für einzelne Gebiete eines Landes gesondert erstellt werden. Die Aufteilung der Gebiete wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde nach Anhörung des zuständigen Marktverbandes (§ 19 Vieh- und Fleischgesetz) geregelt.